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HYGIENEKONZEPT

Nachfolgend finden Sie unser Schutz- und Hygienekonzept und können es auch downloaden oder ausdrucken.

Schutz- und Hygienekonzept für das Jugendtagungshaus Haunersdorf 

Nach den Vorgaben der 15. BayIfSMV des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 26. Januar 2022 und ihren Änderungen sowie den Empfehlungen des BJR vom 26. Januar 2022. 

Stand: 31.01.2022 

1. Grundsätzliches 

Da die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege stets angepasst werden, ist das aktuelle Infektionsgeschehen und damit einhergehendengesetzliche Vorgaben zu beachten! Für die Umsetzung des Konzeptes ist die Maßnahmen-Leitung verantwortlich. Dieses wird mit der Hausübergabe übergeben.   

1.1 Gruppengröße sowie Abstands- und Maskenregelung 

  • Aktuell darf das Jugendtagungshaus mit der maximalen Personenanzahl von 20 Personen belegt werden.
  • Kann der Abstand drinnen von 1,5 m nicht eingehalten werden ist eine FFP2 Maskezu tragen.
    Ausnahmen dazu sind:
    • Am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, wenn zuverlässig ein Abstand von 1,5 Metern zu Personen aus einem anderen Haushalt gewahrt wird.
    • im Speisesaal am Tisch
    • Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16. Jahren müssen nur eine medizinische Maske tragen
    • Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Personen, die aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.
  • Bei außerschulischen Bildungsangeboten können Schüler*innen, die in der Schule regelmäßig getestet werden mit 3G-Regelung teilnehmen. Für ältere Teilnehmer*innen gilt die 2G-Regelung
  • Draußen gilt keine Maskenpflicht. 

1.2 Gäste 

  • Eine Belegung von Personen, bei denen Symptome einer akuten Atemwegserkrankung oder Fieber vorliegen ist nicht möglich. Sollten Personen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, werden sie unverzüglich isoliert und deren Aufenthalt so rasch wie möglich beendet. Gemeinschaftsräume dürfen nicht mehr betreten werden. 
  • Gegenüber Gästen, die sich nicht an die Vorschriften halten, wird von allen Möglichkeiten der vorzeitigen Vertragsbeendigung Gebrauch gemacht. Verantwortlich für die Einhaltung ist die Gruppenleitung.
  • Testung bei Veranstaltung mit Übernachtung:
    • Die Gruppenleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Anreisenden über einen gültigen Nachweis, der jeweiligen Regelung (getestet, geimpft,genesen) verfügen. Die Testnachweise müssen 14 Tage aufbewahrt werden. 

2. Aufenthalt im Haus 

2.1 An- und Abreise 

  • Bei der Ankunft muss dem Personal des Betreibers per Unterschrift mit diesem Dokument/Hygienekonzept bestätigt werden, dass für alle Teilnehmer*innen die Bestätigung über die 3G- und 2G-Regelung vorliegt.
  • Die Übergabe des Hauses und des Schlüssels erfolgt durch das Personal des Betreibers an eine/n Verantwortliche/n der Gästegruppe. Letztere/r übergibt die Kontaktdaten der anwesenden Gäste, um im Falle nachträglich identifizierter Covid-19 Fälle Infektionsketten nachzuvollziehen. Diese Kontaktdaten müssen enthalten: Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse der Gäste sowie Zeitraum des Aufenthalts. Die Verwendung der Luca-App wird empfohlen.
  • Die Anwesenheitslisten sind für die Dauer von vier Wochen beim Personal des Betreibers in einem verschlossenen Umschlag aufzubewahren und auf Verlangen ausschließlich dem zuständigen Gesundheitsamt vollständig auszuhändigen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird die Anwesenheitsliste gelöscht bzw. vernichtet.
  • Die Kontakte zwischen dem Personal und der Gruppe werden auf das Notwendige beschränkt.
  • Vor dem Betreten des Hauses sind die am Eingang aufgestellten Desinfektionsmittel zu benutzen. 

2.2 Aufenthalt 

  • Nur angemeldete BelegerInnen, MitarbeiterInnen und angemeldete DienstleisterInnen haben Zutritt zur Einrichtung.
  • Körperkontakt soll vermieden werden und die Abstandsregelung von 1,5 Meter im Innen- und Außenbereich eingehalten werden.
  • Die Gäste bringen ihre eigene Bettwäsche mit und überziehen sie selbst.
  • Der Einsatz von Gegenständen, die von einer Mehrzahl von Gästen benutzt werden, ist auf ein Minimum zu reduzieren (z. B. Stifte) und so zu gestalten, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung oder Auswechslung erfolgt.
  • Für eine regelmäßige und ausreichende Durchlüftung der Räumlichkeiten ist zu sorgen.
  • Duschen dürfen nur von jeweils einer Person besucht werden und sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren.
  • Bei Veranstaltungen mit Verpflegung ist das Hygienekonzept der Gastronomie zu beachten.
  • Geschirr soll ausschließlich in der Spülmaschine gereinigt werden. 

2.3 Reinigung 

  • Die Beleggruppe ist für die regelmäßige Reinigung und Desinfektion im Jugendhaus während des Belegungszeitraums zuständig. Dazu gehört:
    • regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Sanitären Einrichtungen (Flächendesinfektion)
    • regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Türklinken, Lichtschaltern und weiteren Oberflächen (Flächendesinfektion)
    • Reinigung und ggf. Desinfektion der Oberflächen und verwendeten Materialien in der Küche und Speisesaal.
  • Das Jugendtagungshaus ist sprechend der gültigen Hausordnung wieder zu verlassen.
  • Nach jeder Belegung werden die Schlaf- und Gemeinschaftsräume gereinigt sowie die Kontaktflächen desinfiziert. Dies erfolgt in Abwesenheit der Gäste. 

 

Zur Kenntnis genommen:

 


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Datum                                                                                                 Unterschrift Gruppenleitung