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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Das Jugendübernachtungshaus dient Jugendgruppen, Jugendverbänden und Vereinen zur Durchführung ihrer Bildungs- und Freizeitmaßnahmen. Die Vermietung an Einzel- und Privatpersonen ist ausgeschlossen.
Das Haus mit Inventar ist pfleglich zu behandeln. Für entstandene Schäden haftet die jeweilige Beleggruppe. Die „Verantwortliche Leitung“ verpflichtet sich mit Ihrer Unterschrift, während der gesamten gebuchten Zeit ständig als Aufsichtsperson anwesend und verantwortlich für die Gruppe zu sein.
Der Mieter bekennt mit seiner Unterschrift, die Mieträume nicht zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes und linksextremes Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besuchern der Veranstaltung.

Postanschrift:
Jugendtagungshaus Haunersdorf
Mittermeierweg 2
94436 Simbach
Tel. 09956/1397

Anmeldung:
Kreisjugendring Dingolfing-Landau
Kerschensteinerstraße 7
84130 Dingolfing
Tel. 08731/40001
info@kreisjugendring-dingolfing-landau.de
Homepage des Jugendtagungshauses
www.jugendtagungshaus-haunersdorf.de
Homepage des Jugendringes
www.kreisjugendring-dingolfing-landau.de

2. ANMELDUNG

Anmeldungen sind nur über die KJR-Geschäftsstelle möglich. Nach digitaler, schriftlicher bzw. telefonischer Anmeldung wird ein Anmeldeformular zugesandt, das ausgefüllt an die KJR-Geschäftsstelle zurückzusenden ist. Die Anmeldung wird durch die digitale oder schriftliche Zusage der KJR-Geschäftsstelle für beide Seiten verbindlich.
Eine vereinbarte Belegung ist verbindlich. Bei Ausfall einer Maßnahme muss ein Ausfallentgelt von 50% (20%) des Mindestentgeltes pro Tag entrichtet werden, falls die Absage nicht 6 Wochen (12 Wochen) vorher erfolgt.
Aufgenommen werden Gruppen unter verantwortlicher Leitung. Diese trägt die Verantwortung für die Gruppe und für das Haus. Eine Absicherung durch Versicherungsschutz ist empfehlenswert. Das Jugendübernachtungshaus hat 30 Betten.

3. BELEGUNGSENTGELD

1. Oktober bis 30. April: 8,00 € pro Übernachtung/Person,
Mindestentgelt pro Übernachtung: 135,00 €
1. Mai bis 30. September: 6,50 € pro Übernachtung/Person,
Mindestentgelt pro Übernachtung: 110,00 €

Pro Bettwäsche wird ein einmaliges Entgelt von 3,00 € erhoben.
Bei Buchung der Reinigungspauschale entstehen zusätzlich Kosten von 50,00€.

4. AUSSTATTUNG

Untergeschoss: Moderne Selbstversorgerküche, komplett eingerichtet mit,
Kaffeemaschine, Geschirrspülmaschine, Wasserkocher,
Mikrowelle, Speisesaal für 30 Personen mit gemütlichem
Kachelofen, 2 WCs
Erdgeschoss: 1 Betreuerzimmer mit Hochbett, 1 großer Gruppenraum mit 70 qm,
1 kleiner Gruppenraum mit ca. 22 qm, WC/Dusche
1. Obergeschoss: 5 Vierbettzimmer, kleiner Wintergarten, WC/Dusche
(behindertengerecht)
2. Obergeschoss: 3 Vierbettzimmer, 1 Zweibettzimmer, WC/Dusche,
In allen Schlafräumen befindet sich eine Waschgelegenheit
Außenbereich:  Parkmöglichkeit beim Haus, großer Garten mit Grillplatz
(Grill vorhanden)
Weitere Ausstattung:  fest verbauter Beamer mit Leinwand, Fernseher mit Videoanlage,
Stereoanlage, Leinwand, Flip-Chart, Kopierer, Moderationskoffer,
Kickerkasten, verschiedene Spiele

5. ANKUNFT

Bei Ankunft der Gruppe meldet sich der verantwortliche Gruppenleiter bei der Hausmeisterin. Diese weist die Gruppe im Haus ein und übergibt Ihnen die Schlüssel und die evtl. notwendige Bettwäsche. Die Betten dürfen nur mit Bettwäsche (Bettlaken, Bettbezug und Kopfkissenbezug) benutzt werden.
Die Bettwäsche ist entweder mitzubringen oder kann auch gegen Gebühr ausgeliehen werden. Campingschlafsäcke dürfen in den Betten aus hygienischen Gründen nicht benutzt werden.

6. VERPFLEGUNG

Das Jugendübernachtungshaus ist als „Selbstversorgerhaus“ konzipiert, wobei man auch Essen bestellen kann. Neben dem Speisesaal steht eine funktionstüchtige Küche mit allen notwendigen technischen Geräten zur Verfügung. Geschirr und Besteck sind in ausreichender Zahl vorhanden. Das Reinigungsmaterial wird gestellt. Außerdem ist eine Geschirrspülmaschine installiert, die von den jeweiligen Gruppen benutzt werden kann.
Die Hausmeisterin kann auf Wunsch Getränke im Haus bereitstellen. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch bei ihr.
Die Gruppen können bei lokalen Gasthäusern und Anbietern Mahlzeiten bestellen. Eine entsprechende Liste ist beim KJR erhältlich. Es wird auf eine rechtzeitige Bestellung vor dem Aufenthalt hingewiesen.

7. ABRECHNUNG UND BEZAHLUNG

Die Gruppe vereinbart vor dem Verlassen des Hauses mit der Hausmeisterin einen Übergabetermin. Dabei überprüft sie anhand einer Liste das Inventar und den Zustand des Hauses. Die Hausmeisterin erstellt mit der Gruppenleitung ein Bestätigungsformular, in dem die genaue Zahl der Teilnehmer und sonstige Mitteilungen eingetragen werden (z.B. Schäden usw.). Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme durch den Markt Simbach. Die vom Markt Simbach zugesandte Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen.

8. ABREISE

Vor der Abreise muss die Gruppe das Haus und das Gelände reinigen. Die Räumlichkeiten müssen in besenreinen Zustand gebracht werden d.h.:

  • Bettwäsche, falls benötigt, ist abzuziehen und gesammelt auf dem Gang zu hinterlegen,
  • Küche, Waschraum und Toiletten sind nass zu reinigen,
  • vergessen Sie nicht, Lebensmittelreste mitzunehmen,
  • die restlichen Räume, Flure und Treppen müssen in besenreinen Zustand gebracht werden (Reinigungsgegenstände und -mittel sind in der Küche),
  • die Küche ist zu säubern (Geschirr und Gläser spülen und aufräumen, leere Flaschen in die bereitgestellten Kästen zurückbringen, Küchengeräte besonders sauber reinigen),
  • Papierkörbe sind vor Verlassen des Hauses zu leeren und zu reinigen,
  • bei Abreise bitte alle Fenster und Türen schließen,
  • Abrechnung der Getränkekasse nicht vergessen,
  • bitte das Eintragen in das Gästebuch nicht vergessen,
  • Gruppenleiter übergibt Hausschlüssel der Hausmeisterin.

Bei Inanspruchnahme der Reinigungspauschale in Höhe von 50,- Euro:

  • muss Bettwäsche nicht abgezogen werden,
  • sind Küche, Waschraum und Toiletten nicht nass zu reinigen
  • müssen die restlichen Räume nicht in besenreinen Zustand gebracht werden.

Die übrigen Bestimmungen zur Abreise bleiben gleich!

9. JUGENDSCHUTZ · AUFSICHTSPFLICHT · HAFTUNG

Im Haus gelten uneingeschränkt die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), insbesondere in Bezug auf die Abgabe von alkoholischen Getränken. Sie liegen zur Einsichtnahme im Betreuerzimmer aus. Die Aufsichtspflicht über die Gruppe liegt stets bei den mitreisenden Betreuern, die auch stets anwesend sein müssen. Jungen und Mädchen werden in getrennten Räumen untergebracht. Der Landkreis Dingolfing-Landau und der Markt Simbach haften gegenüber den Gästen im Jugendübernachtungshaus nicht für Schäden jeglicher Art.
Das Rauchen ist entsprechend dem Gesetz auf dem gesamten Gelände, d.h. im Innen- und Außenbereich, verboten.

10. ORDNUNG UND SAUBERKEIT

In den oberen Stockwerken des Hauses sind Hausschuhe zu tragen. Für die Zeit Ihres Aufenthaltes sorgen Sie bitte selbst für einen Ordnungsdienst. Beachten Sie bei den Schlafräumen: Decken, Matratzen, etc. dürfen nicht außerhalb der Zimmer benutzt werden. Helfen Sie bitte in der Heizperiode mit, wertvolle Energie zu sparen: Fenster beim Verlassen des Zimmers schließen, Heizkörper abdrehen und Lichter ausschalten. Vielen Dank.

11. NACHBARSCHAFT

Bitte helfen Sie uns, das Verhältnis zu unseren Nachbarn störungsfrei zu halten. Achten Sie darauf, dass keine Gegenstände über den Zaun fliegen und dass die Ruhezeiten (an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 15 Uhr sowie an allen Tagen zwischen 22 und 7 Uhr) eingehalten werden.

12. MÜLLTRENNUNG

Gestalten Sie Ihren Aufenthalt so, dass möglichst wenig Abfall entsteht. Die Beleggruppe ist verpflichtet, entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten den anfallenden Müll (Glas, Dosen, Papier, Plastik, Alu, Kompost) zu trennen und in die dafür bereitgestellten Tonnen zu geben.

13. TELEFON

Das Telefon befindet sich im Büro und ist vor allem für Notfälle gedacht. Die Telefonnummer des Hauses ist 09956/1397.

14. UNFALL/KRANKHEIT

Es befinden sich 2 Erste-Hilfe-Kästen im Gruppenleiterzimmer. Die Nummer des Rettungsdienstes ist: 112. Das nächste Krankenhaus ist das Donau Isar Klinikum in Landau a. d. Isar, Tel.: 09951/75-1. Alternativ kann auch der Ärztliche Bereitschaftsdienst (außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen) unter: 116 117 angerufen werden. Bitte geben Sie uns auf Ihrem Abrechnungszettel an, wenn Sie etwas aus dem Sanitätskasten entnehmen oder wenn dieser unvollständig ist. Sie brauchen das Material nicht zu bezahlen, aber wir wissen dann, dass etwas nachgefüllt werden muss.

15. FEUERSCHUTZMASSNAHMEN

Bei einem Brandausbruch ist sofort ein telefonischer Notruf 112 durchzuführen. Danach ist die Hausmeisterin telefonisch zu benachrichtigen. Im Haus befinden sich mehrere Feuerlöscher: 1 im Aufgang zum 1.OG, 1 im Gang vor der Küche, 1 in der Küche, 1 im Speisesaal, 2 im 1.OG und 2 im 2.OG. In der Küche befindet sich zusätzlich eine Brandschutzdecke.

16. BESCHÄDIGUNGEN

Wir bitten, das Haus, das Mobiliar und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Entstandene Schäden müssen durch den Verursacher, die Gruppe, die Gruppenleiter bzw. durch entsprechende Versicherungen ersetzt werden. Die Hausmeisterin ist über den Schaden in Kenntnis zu setzen.

17. HAUSRECHT

Das Hausrecht übt die von der Marktgemeinde Simbach beauftragte Hausverwaltung aus. Sie kann bei groben Verstößen gegen die Hausordnung eine Abreise Einzelner bzw. der Gruppe anordnen. Solche Gruppen werden für eine künftige Belegung nicht mehr berücksichtigt.
Stand, 24. Mai 2019