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DIE HAUSORDNUNG

Liebe Gäste,
wir begrüßen Sie recht herzlich in unserem Jugendübernachtungshaus Haunersdorf. Wir freuen uns über Ihren Besuch und hoffen, dass die Tage Ihres Aufenthalts Ihre persönlichen Erwartungen erfüllen. Das Jugendübernachtungshaus wurde mit großem finanziellem Aufwand umgebaut. Helfen Sie mit, es in einem guten Zustand zu halten.
Bitte beachten Sie folgende Punkte.

1. ANKUNFT

Bei Ankunft der Gruppe meldet sich der verantwortliche Gruppenleiter bei der Hausmeisterin. Diese weist Sie im Haus ein und übergibt Ihnen die Schlüssel und die evtl. notwendige Bettwäsche. Die Betten dürfen nur mit Bettwäsche (Bettlaken, Bettbezug und Kopfkissenbezug) benutzt werden.
Die Bettwäsche ist entweder mitzubringen oder kann auch gegen Gebühr ausgeliehen werden. Campingschlafsäcke dürfen in den Betten aus hygienischen Gründen nicht benutzt werden.

2. JUGENDSCHUTZ · AUFSICHTSPFLICHT · HAFTUNG

Im Haus gelten uneingeschränkt die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), insbesondere in Bezug auf die Abgabe von alkoholischen Getränken. Sie liegen zur Einsichtnahme im Betreuerzimmer aus.
Die Aufsichtspflicht über die Gruppe liegt stets bei den mitreisenden Betreuern, die auch stets anwesend sein müssen.
Jungen und Mädchen werden in getrennten Räumen untergebracht.
Der Landkreis Dingolfing-Landau und der Markt Simbach haften gegenüber den Gästen im Jugendübernachtungshaus nicht für Schäden jeglicher Art.
Das Rauchen ist entsprechend dem neuen Gesetz auf dem gesamten Gelände (Innen- und Außenbereich) verboten.

3. ORDNUNG UND SAUBERKEIT

In den oberen Stockwerken des Hauses sind Hausschuhe zu tragen.
Für die Zeit Ihres Aufenthaltes sorgen Sie bitte selbst für einen Ordnungsdienst.
Beachten Sie bei den Schlafräumen: Decken, Matratzen, etc. dürfen nicht außerhalb der Zimmer benutzt werden.
Helfen Sie bitte in der Heizperiode mit, wertvolle Energie zu sparen: Fenster beim Verlassen des Zimmers schließen, Heizkörper abdrehen, Lichter ausschalten. Vielen Dank.

4. NACHBARSCHAFT

Bitte helfen Sie uns, das Verhältnis zu unseren Nachbarn störungsfrei zu halten. Achten Sie darauf, dass keine Gegenstände über den Zaun fliegen und dass die Ruhezeiten (an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 15 Uhr sowie an allen Tagen zwischen 22 und 7 Uhr) eingehalten werden.

5. MÜLLTRENNUNG

Gestalten Sie Ihren Aufenthalt so, dass möglichst wenig Abfall entsteht. Die Beleggruppe ist verpflichtet, entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten den anfallenden Müll (Glas, Dosen, Papier, Plastik, Alu, Kompost) zu trennen und in die dafür bereitgestellten Tonnen zu geben.

6. TELEFON

Das Telefon befindet sich im Büro und ist vor allem für Notfälle gedacht. Die Telefonnummer des Hauses ist 09956/1397.

7. GETRÄNKE

Wir halten für Ihre Gruppe Getränke bereit, die Sie am Schluss Ihres Aufenthaltes mit der Hausverwaltung abrechnen. Bezüglich alkoholischer Getränke beachten Sie bitte Punkt 2!

8. UNFALL/KRANKHEIT

Es befinden sich 2 Erste-Hilfe-Kästen im Gruppenleiterzimmer. Die Nummer des Rettungsdienstes ist: 112. Das nächste Krankenhaus ist das Donau Isar Klinikum in Landau a. d. Isar, Tel.: 09951/75-1. Alternativ kann auch der Ärztliche Bereitschaftsdienst (außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen) unter: 116 117 angerufen werden. Bitte geben Sie uns auf Ihrem Abrechnungszettel an, wenn Sie etwas aus dem Sanitätskasten entnehmen oder wenn dieser unvollständig ist. Sie brauchen das Material nicht zu bezahlen, aber wir wissen dann, dass etwas nachgefüllt werden muss.

9. FEUERSCHUTZMASSNAHMEN

Bei einem Brandausbruch ist sofort ein telefonischer Notruf 112 durchzuführen. Danach ist die Hausmeisterin telefonisch zu benachrichtigen. Im Haus befinden sich mehrere Feuerlöscher: 1 im Aufgang zum 1.OG, 1 im Gang vor der Küche, 1 in der Küche, 1 im Speisesaal, 2 im 1.OG und 2 im 2.OG. In der Küche befindet sich zusätzlich eine Brandschutzdecke.

10. BESCHÄDIGUNGEN

Wir bitten, das Haus, das Mobiliar und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Entstandene Schäden müssen durch den Verursacher, die Gruppe, die Gruppenleiter bzw. durch entsprechende Versicherungen ersetzt werden. Die Hausmeisterin ist über den Schaden in Kenntnis zu setzen.

11. ABREISE

Vor der Abreise muss die Gruppe das Haus und das Gelände reinigen. Die Räumlichkeiten müssen in besenreinen Zustand gebracht werden d.h.:

  • Bettwäsche, falls benötigt, ist abzuziehen und gesammelt auf dem Gang zu hinterlegen,
  • Küche, Waschraum und Toiletten sind nass zu reinigen,
  • vergessen Sie nicht, Lebensmittelreste mitzunehmen,
  • die restlichen Räume, Flure und Treppen müssen in besenreinen Zustand gebracht werden (Reinigungsgegenstände und -mittel sind in der Küche),
  • die Küche ist zu säubern (Geschirr und Gläser spülen und aufräumen, leere Flaschen in die bereitgestellten Kästen zurückbringen, Küchengeräte besonders sauber reinigen),
  • Papierkörbe sind vor Verlassen des Hauses zu leeren und zu reinigen,
  • bei Abreise bitte alle Fenster und Türen schließen,
  • Abrechnung der Getränkekasse nicht vergessen,
  • bitte das Eintragen in das Gästebuch nicht vergessen,
  • Gruppenleiter übergibt Hausschlüssel der Hausmeisterin.

Bei Inanspruchnahme der Reinigungspauschale in Höhe von 50,- Euro:

  • muss Bettwäsche nicht abgezogen werden,
  • sind Küche, Waschraum und Toiletten nicht nass zu reinigen
  • müssen die restlichen Räume nicht in besenreinen Zustand gebracht werden.

Die übrigen Bestimmungen zur Abreise bleiben gleich!

12. HAUSRECHT

Das Hausrecht übt die von der Gemeinde Simbach beauftragte Hausverwaltung aus. Sie kann bei groben Verstößen gegen die Hausordnung eine Abreise Einzelner bzw. der Gruppe anordnen. Solche Gruppen werden für eine künftige Belegung nicht mehr berücksichtigt.

Stand, 24. Mai 2019

MARKT SIMBACH
Herbert Sporrer
1. Bürgermeister