Hauptmenü
Stand Dezember 2008
Jugendübernachtungshaus Haunersdorf
Hausordnung
Liebe Gäste,
wir begrüßen Sie recht herzlich in unserem Jugendübernachtungshaus Haunersdorf. Wir freuen uns über Ihren Besuch und hoffen, dass die Tage Ihres Aufenthalts Ihre persönlichen Erwartungen erfüllen.Das Jugendübernachtungshaus wurde mit großem finanziellem Aufwand umgebaut. Helfen Sie mit, es in einem guten Zustand zu halten.
Bitte beachten Sie folgende Punkte.
1. Ankunft
Bei Ankunft der Gruppe meldet sich die verantwortliche Gruppenleitung bei der Hausverwaltung. Diese weist Sie im Haus ein und übergibt Ihnen die Schlüssel und die evtl. notwendige Bettwäsche. Beachten Sie, dass die Betten nur mit Bettwäsche (Bettlaken, Bettbezug und Kopfkissenbezug) benutzt werden dürfen. Aus hygienischen Gründen ist die Benutzung von Campingschlafsäcken untersagt. Die Bettwäsche ist entweder mitzubringen oder kann gegen Gebühr ausgeliehen werden.
2. Jugendschutz - Aufsichtspflicht - Haftung
Im Haus gelten uneingeschränkt die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Sie sind zur Einsichtnahme am „Schwarzen Brett“ ausgehängt.
Das Rauchen ist entsprechend dem neuen Gesetz zum Schutz der Gesundheit auf dem gesamten Gelände (Innen- und Außenbereich) verboten.
Das Mitbringen und der Genuss alkoholischer Getränke sind grundsätzlich untersagt!
Die Aufsichtspflicht über die Gruppe liegt uneingeschränkt bei den mitreisenden Betreuern, die auch stets anwesend sein müssen.
Jungen und Mädchen werden in getrennten Räumen untergebracht.
Der Landkreis Dingolfing-Landau und der Markt Simbach haften gegenüber den Gästen im Jugendübernachtungshaus nicht für Schäden jeglicher Art.
3. Ordnung und Sauberkeit
In den oberen Stockwerken des Hauses sind Hausschuhe zu tragen.
Für die Zeit Ihres Aufenthaltes sorgen Sie bitte selbst für einen Ordnungsdienst.
Beachten Sie bei den Schlafräumen: Decken, Matratzen, etc. dürfen nicht außerhalb der Zimmer benutzt werden.
Helfen Sie bitte in der Heizperiode mit, wertvolle Energie zu sparen: Fenster beim Verlassen des Zimmers schließen, Heizkörper abdrehen, Lichter ausschalten.
4. Nachbarschaft
Bitte helfen Sie uns, das Verhältnis zu unseren Nachbarn störungsfrei zu halten. Achten Sie darauf, dass keine Gegenstände über den Zaun fliegen und dass die Ruhezeiten (an Sonn- und Feiertagen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr sowie an allen Tagen zwischen 22.00 und 7.00 Uhr) eingehalten werden.
5. Mülltrennung
Gestalten Sie Ihren Aufenthalt so, dass möglichst wenig Abfall entsteht.
Die Beleggruppe ist verpflichtet, entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten den anfallenden Müll (Glas, Dosen, Papier, Plastik, Alu, Kompost) zu trennen und in die dafür bereitgestellten Tonnen zu geben.
6. Telefon
Das Telefon befindet sich im Büro und ist vor allem für Notfälle gedacht. Für eine Telefoneinheit werden 0,15 € berechnet. Die Telefonnummer des Hauses ist 09956/1397
7. Getränke
Wir halten für Ihre Gruppe Getränke bereit, die Sie am Ende Ihres Aufenthaltes mit der Hausverwaltung abrechnen.
Bezüglich alkoholischer Getränke beachten Sie bitte Punkt 2.
8. Unfall/Krankheit
Ein Sanitätskasten, auf dem auch die Nummer des Kreiskrankenhauses Landau a.d. Isar 09951/75-1 und des Ärztl. Notfalldienstes 112 angegeben ist, befindet sich im Büro des Hauses.
Bitte geben Sie uns auf Ihrem Abrechnungszettel an, wenn Sie etwas aus dem Sanitätskasten entnehmen oder wenn dieser unvollständig ist. Sie brauchen das Material nicht zu bezahlen, aber wir wissen dann, dass etwas nachgefüllt werden muss.
9. Feuerschutzmaßnahmen
Bei einem Brandausbruch ist der Feuermelder an der Vorderseite des Hauses zu betätigen. Zusätzlich sind telefonisch sofort die Hausverwaltung und die Polizei zu benachrichtigen. Im Haus befinden sich mehrere Feuerlöscher, die in plombierten Kästen untergebracht sind. In der Küche befindet sich eine Brandschutzdecke.
10. Beschädigungen
Wir bitten das Haus, das Mobiliar und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Entstandene Schäden müssen durch den Verursacher, die Gruppe, die Gruppenleiter bzw. durch entsprechende Versicherungen ersetzt werden. Die Hausverwaltung ist über den Schaden in Kenntnis zu setzen.
11. Abreise
Vor der Abreise muss die Gruppe das Haus und das Gelände reinigen. Die Räumlichkeiten müssen in besenreinen Zustand gebracht werden d.h.:
12. Hausrecht
Das Hausrecht übt die von der Gemeinde Simbach beauftragte Hausverwaltung aus. Sie kann bei groben Verstößen gegen die Hausordnung eine Abreise Einzelner bzw. der Gruppe anordnen. Solche Gruppen werden für eine künftige Belegung nicht mehr berücksichtigt.
MARKT SIMBACH
Herbert Sporrer
1. Bürgermeister